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Risiko Chemietransport: Was tun, wenn etwas schief geht?

Ein Silo-Lkw transportiert chemische Erzeugnisse.
Worst Case Chemietransportunfall: Was ist zu tun, um Mensch und Umwelt zu schützen? - Risikoquelle Gefahrguttransport

Was tun bei Transportunfällen mit Chemikalien?

Als Vor-, Zwischen- oder Endprodukte spielen Chemikalien in vielen Industriezweigen eine wichtige Rolle und werden somit täglich in erheblichen Mengen auf Straßen, Schienen oder Wasserwegen befördert. Warum solche Chemietransporte immer auch ein gewisses Risiko mit sich bringen und was bei einem Unfall zu tun ist, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Nicht nur Chemieunternehmen selbst, sondern auch andere Branchen und Handelsunternehmen transportieren in hohem Maße chemische Erzeugnisse. Laut des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2018 in Deutschland insgesamt 229 Millionen Tonnen Chemikalien befördert, rund 40 Prozent davon fielen unter den Begriff Gefahrgut. Gefährliche Güter stellen aufgrund ihrer Eigenschaften, ihrer Natur oder ihres Zustandes ein besonderes Risiko für die Allgemeinheit, für wichtige Ge-meingüter oder für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren dar.

Kategorien von Gefahrgut

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur listet folgende Stoffe offiziell als Gefahrgut:

  • explosive Stoffe (z.B. Sprengstoffe, Munition oder Feuerwerkskör-per)
  • entzündbare Stoffe (z.B. Benzin, Schwefel oder entzündbare Gase)
  • selbstentzündliche Stoffe (z.B. Phosphor oder Aluminiumstaub )
  • Stoffe, die durch Kontakt mit Feuchtigkeit entzündbare Gase bilden (z.B. Kalium oder Natrium)
  • entzündend wirkende Stoffe (z.B. Wasserstoffperoxid oder organi-sche Peroxide)
  • giftige Stoffe (z.B. Chlor, Anilin oder Schädlingsbekämpfungsmittel)
  • schwach giftige Stoffe (z.B. Methylenchlorid oder Bariumcarbonat)
  • ansteckungsgefährliche Stoffe (z.B. infektiöse Mikroorganismen oder infizierte Proben)
  • radioaktive Stoffe (z.B. Uran oder Plutonium)
  • ätzende Stoffe (z.B. Schwefelsäure, Salzsäure oder Natronlauge)

Damit es zu keiner unsachgemäßen Behandlung von oder Unfällen mit diesen Stoffen kommt, gelten für jedes Transportmittel konkrete Gefahrgutvorschriften.

Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern einschließlich ADR, RID und ADN

Straßenverkehr
Gefahrgut-Kontrollverordnung (GGKontrollV)
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen

Seeschiffsverkehr
Gefahrgutverordnung See (GGVSee), einschließlich IMDG-Code
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen

Luftverkehr
ICAO-TI
Technische Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in der Luft; Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)

Alle Verkehrsträger (außer Luftverkehr)
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), Gefahrgut-Kostenverordnung (GGKostV), Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)

Diese Regeln unter anderem, welche gefährlichen Güter überhaupt be-fördert werden dürfen, wie sie verpackt und gekennzeichnet sein müssen – bei Versandstücken zum Beispiel mit Gefahrzettel und UN-Nummer oder bei Straßen- und Eisenbahnfahrzeugen mit Warntafel-Kennzeichen –, wie die Fahrzeuge, Tanks oder Container gebaut und ausgerüstet zu sein haben, was bei der Be- und Entladung zu beachten oder wie das Personal zu schulen ist.

Worst-Case-Szenario

Doch trotz all dieser Vorkehrungen bleibt immer ein Restrisiko bestehen und es kann zu Vorfällen kommen, bei denen gefährliche Güter freigesetzt werden. Ist ein solcher Ernstfall eingetreten, zählt jede Minute. Gemäß des Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist die Fahrzeugbesatzung dazu angehalten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, sofern diese sicher und praktisch durchgeführt werden können:

  •  Bremssystem betätigen, Motor abstellen und Batterie durch Bedienung des gegebenenfalls vorhandenen Hauptschalters trennen
  • Zündquellen vermeiden, insbesondere nicht rauchen oder elektronische Zigaretten oder ähnliche Geräte verwenden und keine elektrische Ausrüstung einschalten
  • Einsatzkräfte (Feuerwehr oder Polizei) verständigen und dabei möglichst viele Informationen über den Unfall und die betroffenen Stoffe übermitteln: wer, was, wie, wo?
  • Warnweste anlegen und Warnzeichen an geeigneter Stelle aufstellen
  • Beförderungspapiere für die Ankunft der Einsatzkräfte bereit halten
  • nicht in ausgelaufene Stoffe treten oder diese berühren und das Einatmen von Dunst, Rauch, Staub und Dämpfen durch Aufhalten auf der dem Wind zugewandten Seite vermeiden
  • sofern dies gefahrlos möglich ist, Feuerlöscher verwenden, um kleine Brände/Entstehungsbrände an Reifen, Bremsen und im Motorraum zu bekämpfen
  • Brände in Ladeabteilen dürfen nicht von der Fahrzeugbesatzung bekämpft werden
  • sofern dies gefahrlos möglich ist, Bordausrüstung verwenden, um das Eintreten von Stoffen in Gewässer oder in die Kanalisation zu verhindern und um ausgetretene Stoffe einzudämmen
  •  sich aus der unmittelbaren Umgebung des Unfalls oder Notfalls entfernen, andere Personen auffordern, sich zu entfernen, und die Weisungen der Einsatzkräfte befolgen
  • kontaminierte Kleidung und gebrauchte kontaminierte Schutzaus-rüstung ausziehen und sicher entsorgen

Andere Verkehrsteilnehmende können helfen, indem sie:

  • andere Fahrzeuginsassen warnen
  • Zündquellen fernhalten (z.B. offenes Licht oder Feuer) und das Rauchen sofort einstellen
  • sich möglichst weit von der Unfallstelle entfernen
  • auf die Windrichtung achten, da sich gefährliche Giftwolken und explosive Gaswolken mehrere Kilometer weit ausbreiten können

Mit diesen Anleitungen und Tipps im Hinterkopf wünschen wir allen allzeit gute Fahrt!

 

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